Örtlicher Personalrat
Dem örtlichen Personalrat gehören an:
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Herr Prygoda (Vorsitzender) |
Frau Fetz |
Herr Fischer |
Frau Gutzeit-Becker |
Frau Wroblewski |
Aufgaben des Örtlichen Personalrates
(Auszug aus dem Landespersonalvertretungsgesetz):
§ 1 Geltungsbereich In den Verwaltungen (einschließlich der Schulen) und öffentlich-rechtlichen Betrieben des Landes, der kommunalen 'Gebietskörperschaften und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Gerichten des Landes werden zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten Personalvertretungen gebildet.
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
(1) Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und in engem Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.